Praxistermine für ganzheitliche Therapie und Beratung

Einzeltermine

1 Stunde 95 €
1,25 Stunden 110 €
1,5 Stunden 140 €

 

Paarberatung

1 Stunde 120 €
1,25 Stunden 135 €
1,5 Stunden 150 €

 

Für Einzelsitzungen, die im Kontext der Paarberatung abgehalten werden, gelten die Preise für die Einzeltermine.
Rechnungen für Ihre Privat- bzw. Zusatz­versicherung können im Rahmen der Paarberatung leider nur für etwaige Einzelsitzungen im Kontext der Paarberatung ausgestellt werden.

 

Familientherapie

1 Stunde 130 €
1,25 Stunden 145 €
1,5 Stunden 160 €

 

Mediations-/Schlichtungsarbeit

1 Stunde 120 €
1,25 Stunden 135 €
1,5 Stunden 150 €

 

Sollten die Sitzungen für Familientherapie und Mediationsarbeit vor Ort stattfinden, gelten die folgenden Anfahrtspauschalen.

Anfahrtspauschalen

  • bis 10km: kostenfrei
  • 15-40km: 25 €
  • 40-80km: 50 €
  • ab 80km: 100 €

Schülertarife sowie individuelle Absprachen gerne im direkten Gespräch!

Termine nach Vereinbarung

oder Telefon: 0049 (0) 8654 1741; Mobil: 0049 (0) 171 3834719

Eventuelle Terminabsagen bitte ich spätestens 48 Stunden vorher zu tätigen!

 


 

Telefonische Beratung / Online Sitzung

Ich bin auch „online“ für Sie da!

Gerne bin ich neben persönlichen Terminen in meiner Praxis auch „online“ für Sie da. In den gemeinsamen „Digitalen Beratungen“ sind erprobte, lösungsorientierte Beratungsmethoden, wie z.B. Systemische Aufstellungsarbeit auf dem Systembrett, Kinesiologische Arbeit und weitere Lösungsmethoden ebenfalls bestens einsetzbar.

Beratungstermine können telefonisch oder per Skype bzw. Zoom-Meeting durchgeführt werden. Die Preise hierfür entsprechen den Praxisterminpreisen.

 


 

Energetische Hausreinigung

Kosten

ein Haus bzw. Gebäude:
80 € für eine Stunde, darüber hinaus jede weitere 1/4 Stunde 15 €
(exklusive Anfahrtspauschale)

Weitere Informationen

Praktische Durchführung 

Termin nach Vereinbarung

 


 

Anmerkungen

Mögliche Kostenübernahme durch Ihre Privat-/bzw. Zusatz­versicherung.
Einige private Kostenträger erstatten die Kosten ganz oder teilweise, je nach Vertragsvereinbarung. Bei Fragen hierzu setzen Sie sich bitte mit ihrer privaten Kranken-/Zusatz­versicherung in Verbindung.
Therapie kann als Sonderausgabe/ außer­gewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.